Baustellenverordnung

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ist für die Planungsphase (Stufe 1) und die daran anschließende Ausführungsphase (Stufe 2) des Bauvorhabens ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen.

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Ziel der Baustellenverordnung ist es, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz bereits bei der Vorbereitung des Bauprojektes und der Organisation der Arbeiten zu treffen sowie die Zusammenarbeit der Arbeitgeber zum Schutz des Baustellenpersonals hinsichtlich des Arbeitsschutzes zu koordinieren.

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Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) trägt mit seiner Tätigkeit dazu bei, dass das Bauvorhaben und die sog. späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher ablaufen.

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Dienstleistungen

Planung

Leistungen in der Planungsphase (Stufe 1)

Koordinieren

der erforderlichen Maßnahmen entsprechend § 4 Arbeitsschutzgesetz

Erstellen der Vorankündigung

der Baustelle, Versand an die zuständige Behörde

Erstellen des SiGe-Planes

(Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)

Erstellen der Unterlage

für sog. „Spätere Arbeiten“ am Gebäude (Unterhaltung, Reparaturen)

Erstellen der Baustellenordnung

für das Bauvorhaben

Mitwirken

bei der Aufnahme sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Belange in die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen

Ausführung

Leistungen in der Ausführungsphase (Stufe 2)

Koordinieren

der Anwendung der Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetzes

Regelmäßige Baustellenbegehungen

einschl. Erstellung von Begehungsberichten

Anpassen

bzw. Fortschreiben des SiGe-Planes

Sicherheitstechnische Betreuung

der Baustelle bei der Bauausführung

Organisation

der Zusammenarbeit der Arbeitgeber bei der Bauausführung

Kontrolle

auf Umsetzung und Einhaltung der Baustellenordnung


Ihre Vorteile

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Rechtliche Absicherung

durch Umsetzung der Pflichten der Baustellenverordnung

Optimierung

des Bauablaufes und Reduzierung von Störungen

Gesundheitsschutz

für alle Baubeteiligten

Planungssicherheit

durch frühzeitige Berücksichtigung der Sicherheitsbelange

Qualitätssteigerung

durch strukturierten Bauablauf

Baustellensicherheit

durch die Umsetzung von Sicherheitsstandards